AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag der Siebenquell GesundZeitResort GmbH & Co. KG

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Siebenquell GesundZeitResort GmbH & Co KG (Beherberger) und dem Gast.

1.2 Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird das Recht zum Abschluss von Sondervereinbarungen nicht berührt. Soweit daher eine mit dem Gast getroffene Sondervereinbarung im Widerspruch mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, geht diese Sondervereinbarung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die von der Sondervereinbarung nicht berührten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben daneben im vollen Umfang aufrecht.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Beherbergers.

1.4 Die Unter- bzw. die Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergers.

1.5 Bei der Nutzung der Parkplatz- und Tiefgaragenbereiche gilt die in den Bereichen der Parkplätze bzw. der Tiefgarage aushängende Parkplatz- und Tiefgaragenordnung. Der Inhalt der Parkplatz- und Tiefgaragenordnung wird bei der Nutzung von Parkplätzen und Tiefgaragen ausdrücklich Vertragsbestandteil.

1.6 Bei der Nutzung der Wasser- und Saunawelt, der GesundZeitReise oder dem Fitnessstudio gilt die in den jeweiligen Bereichen aushängende Haus- und Badeordnung. Der Inhalt der Haus- und Badeordnung wird bei der Nutzung der Wasser- und Saunawelt, der GesundZeitReise sowie dem Fitnessstudio ausdrücklich Vertragsbestandteil.

1.7 Bei der Nutzung des Konferenz-, Bankett und Veranstaltungsbereiches wird der Inhalt des AGB-Zusatz für Veranstaltungen ausdrücklich zum Vertragsbestandteil.

1.8 Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur dann Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart wurde.

 

2 Begriffsdefinitionen

2.1 "Beherberger": Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt."Gast": Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B. Familienmitglieder, Freunde etc.). "Vertragspartner": Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt. "Konsument" und "Unternehmer": Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zu verstehen. "Beherbergungsvertrag": Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.

 

3 Vertragsabschluss

3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.

 

4 Beginn und Ende der Beherbergung

4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15:00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.

4.2 Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.

4.3 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 12:00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.

 

5 Rücktritt vom Vertrag – Stornogebühr

Rücktritt durch den Beherberger

5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist zurücktreten.

5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.2) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 11.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.

5.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr

5.5 Bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden, sofern noch keine Umbuchung des Reisezeitraums erfolgt ist.

5.6 Außerhalb des im Punkt 5.5 festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt vom Beherbergungsvertrag durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

  • bis 21 Tage VOR Anreise 20 % des Reisepreises
  • bis 14 Tage VOR Anreise 30 % des Reisepreises
  • bis 8 Tage VOR Anreise 50 % des Reisepreises
  • ab dem 7. Tag VOR Anreise bzw. bei Nichtanreise 80 % des Reisepreises
  • keine kostenfreie Stornierung - bei Non-Refundable-Rates und Stay more Pay less Raten

5.7 Umbuchungen

Für Änderungen (Umbuchungen) des vertraglichen Reisezeitraumes gelten folgende Bedingungen:

  • bis 15 Tage VOR Anreise: einmalig kostenfrei
    Der neue Reisetermin muss höchstens 12 Monate zwischen dem ursprünglichen vereinbarten Reisetermin und dem neuen Reisetermin liegen.
  • ab dem 14. Tag VOR Anreise: € 50 pauschale Bearbeitungsgebühr
    Der neue Reisetermin muss höchstens 12 Monate zwischen dem ursprünglichen vereinbarten Reisetermin und dem neuen Reisetermin liegen.
  • ab dem 7. Tag VOR Anreise und bis 15 Uhr  am Voranreisetag: € 75 pauschale Bearbeitungsgebühr
    Der neue Reisetermin muss höchstens 12 Monate zwischen dem ursprünglichen vereinbarten Reisetermin und dem neuen Reisetermin liegen.

Für alle Umbuchungen gültig: Der neue Reisetermin muss bis 14 Tage nach Umbuchung bekanntgegeben werden.

Bei Änderung der Zimmerkategorie, des Übernachtungspaketes, der Verpflegungsart oder der Zimmerbelegung des gebuchten Zimmers wird der Preis für die geänderten Leistungen anhand der Buchung bisher zugrundeliegenden Preise und Bedingungen neu ermittelt. Umbuchungen können grundsätzlich nur direkt mit dem Siebenquell GesundZeitResort vereinbart werden. Änderungen des Reisetermins sind nur einmalig möglich. Bei Absage / Stornierung des umgebuchten Termins durch den Gast gelten die Stornierungsbedingungen / Stichtag der Stornierung des ursprünglich gebuchten Aufenthaltes. Die Umbuchung bzw. Vertragsänderung ist kostenlos, wenn diese erforderlich ist, weil wir keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Gast gegeben haben.

Ausnahmen kostenfreie Umbuchungen:
Punkt 5.7 Umbuchungen gilt nicht für die Arrangements WeihnachtsZeit und SilvesterZeit. Für diese beiden Arrangements werden keine kostenfreien Umbuchungen gewährt. Es gelten die Stornierungsgebühren unter 5.5 und 5.6.

Behinderungen der Anreise

5.8 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Beherberger berechtigt vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten.

Stornierung von Zusatzleistungen

5.9 Bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin für Behandlungen (Massage-/Beautyanwendungen, Therapiebehandlungen) kann diese Behandlung ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung des Vertragspartners storniert werden. Nach diesem Zeitpunkt sind Behandlungen im vollen Umfang zu bezahlen.

 

6 AGB Zusatz für Veranstaltungen/Tagungen/Banketts

6.1 Geltungsbereich

Dieser Abschnitt der Geschäftsbedingungen gilt für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Beherbergers zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art, sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Beherbergers.

6.2 Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss ist nur schriftlich mit einer Unterschrift des Kunden möglich.

6.3 Leistungen, Preise & Zahlung

Der Beherberger ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Beherberger zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere (vor Ort) in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Beherbergers zu zahlen. Dies gilt auch für gebuchte Leistungen, die durch Dritte erbracht werden. Die im Vertrag vereinbarten Preise beinhalten die derzeit gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. Sollte sich der Mehrwertsteuersatz ändern, kommt der zum Zeitpunkt der Anreise gültige Mehrwertsteuersatz zur Anwendung. Der Beherberger ist berechtig eine Sicherheitsleistung (Kreditkartengarantie) von 50% des zu erwartenden Umsatzes zu verlangen. Rechnungen des Beherbergers ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tage ab Zugang der Rechnung zahlbar.

6.4 Rücktritt des Kunden (Stornierung)

Grundsätzlich gelten folgende Stornierungsbedingungen einer Veranstaltung:

Stornierungsbedingungen der Veranstaltung (Tagungspauschale):

  • bis 8 Wochen vor Beginn kostenfrei möglich
  • bis 4 Wochen vor Beginn 60 % des Gesamtumsatzes
  • bis 2 Woche vor Beginn 85 % des Gesamtumsatzes

Stornierungsbedingungen der Veranstaltung (Raummiete/Menüpreis):

  • bis 8 Wochen vor Beginn kostenfrei möglich
  • bis 4 Wochen vor Beginn 60 % des Gesamtumsatzes (zzgl. Raummiete)
  • bis 2 Woche vor Beginn 85 % des Gesamtumsatzes (zzgl. Raummiete)

Der Beherberger hat das Recht die Stornierungsbedingungen dem Veranstaltungsumfang und dem gebuchten Zeitraum anzupassen. Der Beherberger verpflichtet sich die geänderten Stornierungsbedingungen schriftlich im vereinbarten Vertrag festzulegen. Der Kunde stimmt mit seiner Unterschrift den vereinbarten Stornierungsbedingungen zu.

6.5 Rücktritt des Beherbergers

Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Beherberger in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wird die vereinbarte Sicherheitsleistung des Kunden nicht geleistet, ist der Beherberger ebenso berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

6.6 Änderung der Teilnehmerzahl

Der Kunde ist verpflichtet bis spätestens 10 Tag vor Veranstaltungsbeginn die genaue Teilnehmeranzahl zu bestätigen.

Bei einer Abweichung um mehr als 20% ist der Beherberger berechtigt die Preise neu festzulegen.

Das Hotel ist berechtigt den Tagungsraum der Teilnehmerzahl entsprechend anzupassen.

6.7 Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Beherberger. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

6.8 Anmietung technischer oder nicht-technischer Gegenstände durch Dritte

Soweit der Beherberger für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelst es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe.

 

7 Beistellung einer Ersatzunterkunft

7.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

7.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

7.3 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.

 

8 Rechte des Vertragspartners

8.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.

8.2 Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.

 

9 Pflichten des Vertragspartners

9.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Zahlungen haben mit Bargeld, mittels Maestro (Bankomatkarte) oder mit folgenden Kreditkarten – Mastercard oder VISA zu erfolgen. Der Bezahlung mit Bargeld gleichzusehen ist die Bezahlung mit vom Beherberger ausgestellten bzw. akzeptierten Gutscheinen bzw. Vouchers.

9.2 Der Beherberger akzeptiert keine Fremdwährungen.

9.3 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.

 

10 Rechte des Beherbergers

10.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht, sowie das gesetzliche Pfandrecht an den vom Vertragspartner bzw. dem vom Gast  eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.

10.2 Wird das Service im Zimmer des Vertragspartners zu außergewöhnlichen Tageszeiten (nach 20.00 Uhr und vor 6.00 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Der Beherberger kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.

10.3 Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistung zu.

 

11 Pflichten des Beherbergers

11.1 Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

11.2 Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt innbegriffen sind, sind gesondert zu bezahlen.

11.3 Der Beherberger ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der vertragliche Leistungsumfang des Beherbergers ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen.

11.4 Liegt der Vereinbarung eine Halbpension des Gastes zu Grunde beginnt die Leistung des Beherbergers mit dem Abendessen am Anreisetag und endet mit dem Frühstück am Abreisetag.

11.5 Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der Mahlzeiten nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung noch auf Minderung zu.

11.6 Die im Prospekt oder in sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsentgelt und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. 2Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist der Beherberger berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.

11.7 Die Stadt Weißenstadt erhebt seit 01.01.2013 einen Kurbeitrag. Dieser ist zusätzlich zum Pauschalpreis fällig und wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

12 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sach- und Wertgegenständen

12.1 Der Beherberger haftet nicht für Schäden an mitgebrachten Sach- und Wertgegenständen des Vertragspartners. Ebenso ist eine Haftung des Beherbergers für Schäden von Personenkraftwagen, welche in der Garage bzw. Parkplätzen des Beherbergers eingestellt sind, ausgeschlossen

12.2 Es obliegt dem Vertragspartner mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Beherbergers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

13 Tierhaltung

13.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.

13.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.

13.3 Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.

13.4 Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.

13.5 In den Salons, Gesellschafts-, Restauranträumen und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.

 

14 Verlängerung der Beherbergung

14.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.

14.2 Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert, es sei denn der Beherberger ist ausgebucht. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist ausgeschlossen.

 

15 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

15.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
15.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit aufgrund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.

15.3 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.

15.4 Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen.

15.5 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. der Gast

  1. a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
  2. b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
  3. c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.

15.6 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflichtbefreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

 

16 Erfüllungsort, Gerichtstand und Rechtswahl

16.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.

16.2 Dieser Vertrag unterliegt deutschem formellen und materiellen Recht.

16.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.

 

17 Sonstiges

17.1 Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.

17.2 Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

17.3 Handhabung Leistungsgutscheine

Leistungsgutscheine haben eine Preisgültigkeit von 1 Jahr und eine Annahme der Gutscheine erfolgt innerhalb von 3 Jahren ab Ausstellung. Preiserhöhungen sind vorbehalten. Eine Barauszahlung, eine Teilrefundierung und eine Auszahlung von Differenzbeträgen sind nicht möglich.

17.4 Handhabung Wertgutscheine

Wertgutscheine haben ein gesetzliche Laufzeit von 3 Jahren ab Ausstellung. Eine Barauszahlung, eine Teilrefundierung und eine Auszahlung von Differenzbeträgen sind nicht möglich.

17.5 Handhabung Rabatte und Aktionen

Rabatte, Nachlässe, Sonder- und Bonus-Aktionen sind nicht kombinierbar. Eine Doppelrabattierung ist nicht möglich.

 

18 Allgemeines

18.1 Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen durch den Gast sind unwirksam.

18.2 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

18.3 Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Regelung.

 

Stand: 25.10.2024